Corona Schnelltest können Infektionsketten schnell erkennen und vermeiden, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Essener Bürger können sich bei Teststellen, Apotheken und niedergelassenen Ärzten auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen.
Beschäftigten-Testung für Arbeitnehmer
Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts, Unternehmen der Privatwirtschaft, sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die (gemäß § 4 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung vom 1. April 2022, in der jeweils geltenden Fassung) sind Beschäftigte verpflichtet, einen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen.
Die Tests können in einer zugelassenen Testeinrichtung oder einem Zentrum durchgeführt werden. Selbst durchgeführt auf eigene Kosten oder vor Ort durch geschultes oder kompetentes Personal. Selbsttests unter Aufsicht von geschultem Personal, Mindestanforderungen an den Teststandort, können auch vor Ort durchgeführt werden. Arbeitgeber, die auch eine Möglichkeit zur Erstellung einer Testbescheinigung anbieten möchten, müssen dies vor Ausstellung der Testbescheinigung der Gesundheitsbehörde, dem Gesundheitsamt Essen mitteilen. Die Bescheinigung kann nur von sachkundigem oder geschultem Personal unter Verwendung einer Vorlage ausgestellt werden.
Wo sind die Selbsttests verfügbar?
Corona Schnelltests in Essen sind im Einzelhandel und in der Apotheke erhältlich. Dies sind im Handel erhältliche Antigentests. Sie weisen Teile des Virus nach und sind besonders positiv bei akuten Erkrankungen. Wenn ein Selbsttest zur Nutzung eines bestimmten Angebots verwendet wird, muss der Selbsttest unter der Aufsicht von kompetentem oder geschultem Personal durchgeführt werden, das zur Durchführung von Schnelltests autorisiert ist. Diese Tests sind für die Gesundheit sehr wichtig. Hier finden Sie mehr Informationen zu Corona Schnelltest Essen von der Apotheke auf der Rue.
Wie ist das Vorgehen bei einem positiven Test?
Bei einem positiven Testergebnis gelten automatisch abweichende Auflagen und Regelungen der NRW-Test- und Quarantäneverordnung. Bei positivem Selbsttest sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, zur Kontrolle unverzüglich einen Corona-Schnelltest oder PCR-Test (Kontrolltest) durchzuführen. Bis dahin sollten Sie sich so weit wie möglich von anderen isolieren. Fällt der Corona-Schnelltest (durchgeführt im Testzentrum) positiv aus, sind Sie automatisch zur Quarantäne verpflichtet. Ein PCR-Kontrolltest ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen.
Welche Tests gibt es?
Testverfahren für das SARS-CoV-2-Virus, die nur von geschultem Personal durchgeführt werden können, unterscheiden zwischen molekularbiologischer Testung („PCR-Testung“) und PoC-Antigen-Testung („Corona-Schnelltest“). Die PCR-Testung gehört zu den Standardverfahren in der Virusdiagnostik. Dazu wird die Probe nach dem Abstrich ins Labor gebracht, wo das virale Erbgut so vervielfältigt wird, dass es auch in geringen Mengen nachgewiesen werden kann.
Antigentests zeigen die Proteinstruktur des Coronavirus. Dazu wird die Probe nach dem Abstrich auf den Teststreifen gegeben. Wenn die Probe Coronavirus enthält, reagieren die Proteinbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. In diesem Fall sehen Sie eine Verfärbung auf dem Teststreifen.