Stromanbieter wechseln in 2022

Stromanbieter wechseln in 2022

Um 2022 den Stromanbieter zu wechseln, ist immer der Wechselgrund zu berücksichtigen. Die aktuelle Kontraktkonstellation bestimmt die Kündigungsfrist. Unterschieden wird zwischen dem Wechsel in der Grundversorgung, einer Preiserhöhung auf dem freien Markt und Anbieterwechsel nach dem Umzug. So finden Sie einen neuen Stromanbieter und vollziehen den Wechsel.

Darf ich den Grundversorger wechseln?

Ja, sofern lokal oder regional mehrere Grundversorger Strom anbieten. Ist das nicht der Fall, ist der Tarifwechsel unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist gewährleistet. Sie können direkt beim Grundversorger die Angebote einsehen, sich in einer Filiale beraten lassen, den unabhängigen Verbraucherschutz kontaktieren und anschließend einen neuen Grundversorgungsvertrag abschließen.

Darf ich vom Grundversorger auf den freien Markt wechseln?

Selbstverständlich, der Grundversorgungskontrakt soll die Grundversorgung in den Gebieten decken, jedoch sind die Verbraucher nicht dauerhaft an diesen Kontrakt gebunden. Unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist ist der Stromanbieterwechsel möglich. Sie müssen an den Grundversorger keine eigene Kündigung schicken, wenn Sie sich bereits für einen neuen Stromanbieter auf dem freien Markt entscheiden. Beim künftigen Stromlieferanten beantragen Sie den Versorgerwechsel unter Angabe der aktuellen Kontraktnummer. Den bürokratischen Teil des Anbieterwechsels übernehmen die Stromanbieter.

Darf ich auf dem freien Strommarkt den Anbieter wechseln?

Wenn Sie einen Stromvertrag mit einem Anbieter auf dem freien Strommarkt geschlossen haben, ist zwingend die Kündigungsfrist einzuhalten, die deutlich von einem Grundversorgungsvertrag abweicht. Sie müssen mit bis zu sechs Wochen Kündigungszeit rechnen, den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Stromkontrakt. Außerdem besteht zum Schutz der Anbieter in den ersten zwölf Monaten ein Kündigungsstopp oder die vorzeitige Kündigung wird mit einer Vertragsstrafe geahndet. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eventuelle Boni für den Abschluss des Vertrages verfallen.

Wann sollte ich kündigen?

Läuft der Stromvertrag bald aus und wünschen Sie keine automatische Verlängerung Ihres Kontrakts, dann prüfen Sie die im Kontrakt enthaltene Kündigungsfrist. Ist die nicht erkennbar, dann kündigen Sie den Stromvertrag formell schriftlich drei Monate vor Ablauf des Vertrags, um die automatische Verlängerung des Stromvertrags zu unterbinden.

Welcher Stromanbieter wird empfohlen?

Grundsätzlich werden Stromanbieter empfohlen, die nachhaltige Energiegewinnung betreiben. Ökostrom ist keineswegs teurer als Strom, der aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird. Online gibt es Vergleichsportale, die alle verfügbaren Anbieter und Tarife nach Regionen geordnet listen. Stromanbieter arbeiten regional und nur wenige Konzerne decken das gesamte Bundesgebiet ab, meistens über Kooperationen mit kleineren regionalen Anbietern. Mehr zum Thema finden Sie beim Vergleichsanbieter https://www.cheapenergy24.de/stromanbieter-wechseln/

Für den Vertragsabschluss auf dem freien Strommarkt prüfen viele Anbieter die Bonität eines Antragstellers. Fällt die negativ aus, darf der gewünschte Anbieter den Vertragsabschluss verweigern. In dem Fall bleibt dem Verbraucher der lokale Grundversorger erhalten. Dieser ist staatlich zum Vertragsabschluss verpflichtet, sofern beim Grundversorger kein Zahlungsrückstand von mindestens 500,00 Euro besteht.

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